Vorzeitige Einschulung wurde abgelehnt.....!

Probleme und Lösungen für den Schulalltag
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Fabio02
Beiträge: 6
Registriert: Di 3. Jun 2008, 18:58

Vorzeitige Einschulung wurde abgelehnt.....!

Beitrag von Fabio02 »

Aufgrund des psychologischen Gutachtens, und Rat des Stadtschulrates sowie auch von der Psychologin wurde uns empfohlen unseren Sohn noch heuer einschulen zu lassen - er käme normalerweise erst nächstes Jahr in die Schule.

Gesagt getan.
Gestern habe ich beim zuständigen Bezirksschulinspektor angerufen der das zu entscheiden hat. Die Sekretärin teilte mir mit das die vorzeitig Einschulung abgelehnt wurde mit der Begründung wir hätten die gesetzliche Einschreibungspflicht bis max. Ende Dezember 2007 versäumt!!!!


Es muss doch noch eine Ausweichmöglichkeit geben, bzw muss es doch noch die Möglickeit geben einen "extra Antrag, für Ausnahmeregelungen" geben oder???
Denn wenn zb eine Fam. im MAI 08 von Amerika mit einem Schulpflichitgen Kind bei uns einwandert, kann ja das Kind auch nicht plötzlich ein jahr lang keine Schule besuchen weil die Eltern die Anmeldefrist nicht eingehalten haben, da muss es ja auch eine sonderregelung geben?!!!!!

KENNT SICH DA JEMAND AUS UNTER EUCH???? BIN SCHON AM VERZWEILFELN, MEIN SOHN FREUT SICH SCHON SOOO SEHR AUF DIE SCHULE - ES WÄRE EINE KATASTROPHE WENN ES WIRKLICH NICHT KLAPPEN WÜRDE!!!!!!


Vorallem war bei uns im Dezember 2007 noch gar nicht die rede oder überlegung ihn heuer schon einschulen zu lassen!!! da war der sachverhalt noch ein ganz anderer, jetzt mit dem psych. gutachten (das ich erst ende mai 2008 bekommen habe), und mehreren beratungen von verschieden einrichtungen, u spezialisten sieht die sache schon wieder anders aus!!!!

BITTE HELFT MIR BZW UNS
Neckri
Moderator
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Registriert: Di 14. Feb 2006, 11:51

Re: Vorzeitige Einschulung wurde abgelehnt.....!

Beitrag von Neckri »

Hallo Fabio02,

leider kenne ich mich mit dem österreichischen Schulrecht nicht aus. In Deutschland entscheidet der Rektor der Schule. Bei schulbürokratischen Hindernissen muss man einen Antrag über die Schulbehörde laufen lassen. Aber solche Ausnahmeregelungen sollten durchaus auch in Österreich existieren.

Als möglichen Tipp würde ich an deiner Stelle gleich am Montag vorab mit dem/der RektorIn der aufnehmenden Schule sprechen. Dort hat man vielleicht auch Erfahrungen über eure weitere Vorgehensweise.

Viele Grüße von

Neckri
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