Hallo zusammen,
neulich hörte ich von einer Lehrerin, es gäbe für Hochbegabte ein gesetzliches Anrecht auf spezielle Förderung.
Weder im Internet noch in den Büchern, die ich über HB gelesen habe, habe ich einen solchen Hinweis gefunden. Wisst ihr etwas darüber?
Meine Tochter hat nun spezielle Förderung im Kiga zugesagt bekommen, ich hielt das für eine "freiwillige" Leistung, bis mir die Lehrerin den Hinweis gab, dass meine Tochter darauf ja auch ein Anrecht hätte.
Vielleicht gibt es hier ja jemand, der etwas aufklärendes dazu sagen kann?!
lg
xenia
Gesetzliches Anrecht auf Förderung bei Hochbegabung?
Re: Gesetzliches Anrecht auf Förderung bei Hochbegabung?
Hallo xenia,
ja, ich habe auch etwas darüber gelesen. Google mal unter dem Stichwort - neues Schulgesetz - . Leider kann ich im moment keine genauen Angaben dazu machen, es ist schon ein paar Monate her, seit ich darüber etwas gelesen habe. Es heißt dort wohl, daß sowohl lernschwache als auch begabte Kinder nicht benachteiligt werden dürfen und ihrer Fähigkeiten nach gefördert werden müssen. Das Problem ist, daß Schulleiter und Lehrer von diesem neuen Gesetz anscheinend noch nichts gehört haben grr..
Viel erfolg bei der Suche
Lichtlein
ja, ich habe auch etwas darüber gelesen. Google mal unter dem Stichwort - neues Schulgesetz - . Leider kann ich im moment keine genauen Angaben dazu machen, es ist schon ein paar Monate her, seit ich darüber etwas gelesen habe. Es heißt dort wohl, daß sowohl lernschwache als auch begabte Kinder nicht benachteiligt werden dürfen und ihrer Fähigkeiten nach gefördert werden müssen. Das Problem ist, daß Schulleiter und Lehrer von diesem neuen Gesetz anscheinend noch nichts gehört haben grr..
Viel erfolg bei der Suche
Lichtlein