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Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: Fr 2. Okt 2009, 20:01
von Susann
Ich beabsichtige meine Tochter zum Halbjahr einzuschulen, da wir nun doch nicht auf die Montessorischule können, aus organisatorischen Gründen. Die Montischule wurde auf Halbtagsschule verpflichtend bis 14.00 Uhr umgestellt und ich arbeite selbst um 14.00 Uhr. Leider gibt es keine andere Schullösung hier. Nun habe ich mich entschlossen, unsere Schule am Ort zu nehmen, da aber das Kind zum Halbjahr ins laufende erste Schuljahr einzuschulen. Der Rektor kotzte bald, hatte das noch nie gehört unsd ich habe vorgeschlagen Sie als Gastschulkind eine Woche zu beobachten und dann zu entscheiden. Jetzt suche ich §§§§§ die mich unterstützen. Wir leben in Hessen. Kind ist getestet und sollte schon vom Arzt/Psy. aus dieses Jahr eingeschult werden, da war Sie 5 1/4
Danke
Re: Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 09:51
von alibaba
Hallo susann,
so weit ich weiß gibt es keine Gesetzestexte. Meines Erachtens nach steht und fällt diese Entscheidung mit der Offenheit und Zustimmung des Rektors der betroffenen Schule. Wenn er und sein Kollegium nicht wollen, dann leider Gottes Pech gehabt. Schade.
Viel Erfolg, trotzdem.
Re: Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 19:51
von Susann
Danke an euch erst einmal. Ich habe eine Nacht darüber geschlafen und werde ganz normal anmelden am Montag(muss ich ja, solange ich noch keine andere Schule habe). Dann werde ich am freitag noch eine Private anschauen und werde, wenn alles nicht nach meinem Wunsch geht, meine Job an den Nagel hängen oder anders von den Zeiten regeln müssen, mein Kind ist mir am wichtigsten, dann muss es doch Monti oder Vergleichbares werden. Ich habe nochmal das Gespräch mit dem Dierex reflektiert und bin éigentlich entsetzt, wie wenig die sich mit begabten Kindern auskennen. Jetzt wird mir vieles klar, warum ich so viele Kinder mit solchen Auffälligkeiten in meiner Lernförderung habe. Bei der Leitung wenig erstaunlich
Ich halte euch auf dem Laufenden, bin ja selbst gespannt, ob er sich "kundig macht"
Susann
Re: Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: Sa 3. Okt 2009, 20:52
von nicki
Hallo Susann
habe heute mit einer Rektorin gesprochen allerdings im land Brandenburg. Du musst einen aerztlichen Attest
bringen das dein Kind nachweislich HB ist, wohl von 2 unabhaenggigen Aerzten, dan darf der Rektor das KInd auch nicht ablehnen, er muss es quasi nehmen. Dies gilt wohl bundesweit.
Sie sagte mir auch das sie das in den letzten 20 Jahren erst 5 diesen Fall hatte.
Also versuch es. Das Schulgesetz wie Heike dir schon schrieb hilft dir dabei, es besagt ja wenn ein KInd nachweislich ueber die koerperliche und geistige Reife verfuegt kann es beschult werden.
Allerdings versuchen wohl momentan viele eltern die KInder vorzeitig einzuschulen. Vielleicht ist der Rektor auch ein wenig "geschaedigt" oder hat schlechte erfahrungen gemacht.
wuensch Dir viel glueck
lg nicki
Re: Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: So 4. Okt 2009, 22:37
von Gast
Hallo heike,
es ist nicht so einfach mit meinem Job. Ich arbeite selbstständig 8-10 Stunden an der Grundschule plus Vorbereitungszeit. Da aber mein Job genau an die Schulendzeit anschließt ist es nicht so einfach da noch Lücken zu finden, wie ich das schieben könnte. Also Montessori heißt um 14.00 Uhr abholen in der Innenstand und dann zwanzig Minuten Fahrt zur grundschule, an der ich arbeite. Die andere Private bedeutet, dass mein Kind um 16.00 Uhr noch eine viertel Stunde warten müsste, bis ich komme. Beide Lösungen schlecht und die Schule selbst für mein Kind, bereitet mir mittlerweile oder eigentlich immer noch- Magenschmerzen. Denn da ich da den Lwernförderbereich leite, weiß ich eigentlöich auch wie gut oder wenig gut dort gearbeitet wird. Nicht gerade HB fördernd. Ich halte euch auf dem laufenden.....

Re: Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: So 4. Okt 2009, 22:38
von Susann
Hallo heike,
es ist nicht so einfach mit meinem Job. Ich arbeite selbstständig 8-10 Stunden an der Grundschule plus Vorbereitungszeit. Da aber mein Job genau an die Schulendzeit anschließt ist es nicht so einfach da noch Lücken zu finden, wie ich das schieben könnte. Also Montessori heißt um 14.00 Uhr abholen in der Innenstadt und dann zwanzig Minuten Fahrt zur grundschule, an der ich arbeite. Die andere Private bedeutet, dass mein Kind um 16.00 Uhr noch eine viertel Stunde warten müsste, bis ich komme. Beide Lösungen schlecht und die Schule selbst für mein Kind, bereitet mir mittlerweile oder eigentlich immer noch- Magenschmerzen. Denn, da ich da den Lernförderbereich leite, weiß ich eigentlich auch, gut oder wenig gut dort gearbeitet wird. Nicht gerade HB fördernd. Ich halte euch auf dem laufenden.....

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Re: Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: Mo 2. Nov 2009, 23:35
von Susann
Kurzes Update:
Kind getestet beim Staatl. Schulamt und sollte quereinsteigen nach den Herbstferien. Geht also, auch wenn der Direx es nicht kannte. Haben uns doch dagegen entschieden, nachdem der Psychologe meinte, dass Sie sich da auch langweilen wird, da Sie auf dem Stand einer zweitklass-Anfängerin ungefähr ist. Nun haben wir doch Montessorigespräch am 9.11. und müssen schauen, wie man der Maus gerecht wird. Aber zumindest war es nach dem Test keine Schwierigkeit das Kind einzuschulen, auch wenn wir es nicht getan haben.
In der Montessorischule kann unsere Tochter wahrscheinlich eher aufgefangen werden.
Außerdem hatten wir die Option zur probe zu gehen, habe ich aber nicht gemacht, da ich Angst hatte, dass Sie dann nicht mehr in den Kindergarten gehen will.
Susann
Re: Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 17:58
von Susann
Danke für deine offene Antwort Heike. Ich weiß ja auch nicht ob es richtig ist, wie ich es jetzt mache. Leider liegt mein Mann gerade krank hier mit schwerer Lungenentzündung und alles steht Kopf und ich bin eigentlich froh, dass ich nicht noch ein neues Schulkind dabei habe, jetzt muss er erst mal auf die Beine kommen und wir sind hier total unter Angst. Zumal die Ärzte auch keinerlei Tests auf Schweinegrippe machten und wir uns jetzt darauf verlassen müssen, dass es wirklich nur Lungenentzündung ist. Ach man, kann es nicht mal ruhiger sein.
Liebe Grüße
Susann
Re: Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: Do 5. Nov 2009, 18:53
von Neckri
Susann hat geschrieben:Leider liegt mein Mann gerade krank hier mit schwerer Lungenentzündung
Hallo Susann,
oh, je! Schlimmer geht immer...
Was genau macht ihr gegen die Lungenentzündung? - Wurden schon Blutanalysen gemacht? Falls ja, schreib mir mal die Werte für "CRP" und "Leukocyten". Daraus kann man so ungefähr ersehen, ob da ein Virus sein Unwesen treibt oder ob ein Bakterium eine neue Spielwiese gefunden hat... Je nachdem gestaltet sich die Medikation anders. Falls die Entzündung viral wäre, dann wäre es tatsächlich für deinen Mann egal, ob es nun die Schweinegrippe ist oder nicht. Für alle Gesunden in eurem Haus wäre es jetzt eine prima Gelegenheit für eine Impfung nebst einem guten Maß an Quarantäne... Nur so auf alle Fälle...
Knuddel deinen Mann also nicht zu viel! Außerdem will er sonst ja nicht mehr gesund werden...

Aber schick ihm mal einen Blumenstrauß voller Genesungswünsche aus dem Forum!
Viele Grüße von Neckri
Re: Gibt es Gesetzestexte zum Thema Quereinschulung im Halbjahr?
Verfasst: Fr 6. Nov 2009, 07:38
von meph
Huhu,
erstmal gute Besserung an Deinen Gatten!
Darf ich indiskret sein und fragen, in welchem Gebiet Du eine Schule suchst?
Hast Du Dir mal die freie Schule Frankfurt z.B. angeschaut? Da sie direkt neben dem Arbeitsplatz meines Mannes liegt und schon Kinder ab 3 Jahren aufnimmt fanden wir es mal interessant... für uns sieht es jedoch zu "grenzenlos" aus...
In Seligenstadt gibt es wohl auch noch eine sehr interessante freie Schule...
Ich kann allerdings nicht wirklich was zu Schulen insgesamt sagen, dazu ist es noch zu weit hin
Wünsche Euch viel Erfolg bei der Entscheidungsfindung!
LG Meph